25jähriges Dienstjubiläum von Gemeindereferentin Mechthild Fröh

Wenn eine Kollegin aus der Berufsgruppe der Gemeindereferenten 25jähriges Dienstjubiläum feiert, Frau Mechthild Fröh, dann ist das ein willkommener Anlass, auf ein Vierteljahrhundert im Berufsalltag zurückzuschauen, aber auch nach dem Zauber des Anfangs dieser Berufsgruppe grundsätzlich zu fragen: „Wie alles begann!“
Nach dem zweiten Weltkrieg gab es zunächst die sog. Seelsorgehelferinnen, die eine dreijährige Ausbildung am Seminar für Seelsorgehilfe und Katechese in Freiburg i. Br. absolvierten. Die meisten der ersten Seelsorgehelferinnen waren in der Berufsgemeinschaft Katholischer Seelsorgehelferinnen/BKS organisiert. Es gab auch eine ordensähnliche Tracht - die, wer es wollte, getragen werden konnte. Viele nahmen diese in Anspruch.
Die erste Gemeindereferentin in der Erzdiözese Bamberg war zunächst Seelorgehelferin in Schillingsfürst (1952), später dann ab Oktober 1955 (bis 1988) als Gemeindereferentin in St. Willibald in Nürnberg tätig. In der Chronik „100 Jahre St. Willibald in Nürnberg“ findet sich folgender Eintrag: Der 1. Oktober 1955 bescherte der zu dieser Zeit rund 1650 „Seelen“ umfassenden Pfarrgemeinde in Person von Schwester Eugenie Bischofsberger einen, wie sie in einem Nachruf bezeichnet wurde, „lebendigen, sprudelnden, schwäbischen Farbtupfer“. Insgesamt 33 Jahre lang, bis Januar 1988 verrichtete sie in St. Willibald unermüdlich ihren Dienst als hauptamtliche Seelsorgehelferin respektive Gemeindeassistentin.
Die Berufsbezeichnung war zwar anfangs sehr unterschiedlich (Schwester, Katechetin, Seelsorgehelferin) jedoch mündeten viele in den heutigen Titel „Gemeindereferent/in“, was eine deutliche, gesellschaftliche und kirchliche Aufwertung darstellt.
Rahmenstatuten und -ordnungen für Gemeinde- und Pastoralreferenten/Referentinnen (DBK 1987)
Die ersten ausführlichen Rahmenstatuten und -ordnungen für Gemeinde- und Pastoral-Referenten/innen wurden 1987 von der Deutschen Bischofskonferenz herausgegeben: „In den ihnen besonders übertragenen Aufgaben kommt ihnen Eigenverantwortlichkeit zu. Bei der Stellenzuweisung ist darauf zu achten, daß sowohl die dem Gemeindereferenten eigene Zuordnung zum kirchlichen Amt als auch die Entfaltungsmöglichkeiten für die eigenständige Wahrnehmung seiner besonderen Aufgaben angemessen berücksichtigt werden.“ (Nr. 1.2, S. 7)
Würdigung aller pastoralen Dienste zur Ehre Gottes und den Menschen zu Freude
"Letztlich geht es im pastoralen Alltag immer wieder darum", so Pfarrer Stefan Fleischmann, die Vielfalt der Dienste im Haupt- und Ehrenamt zu würdigen, damit diese zum Aufbau des Einen Leibes beitragen". Das Vorwort Nr. 4 nimmt diesen Aspekt in besonderer Weise in den Blick: "Einheit und Unterschied der Dienste zu wahren, nicht zuletzt unter Einbeziehung des diakonalen und priesterlichen Dienstes, aber auch die Bezogenheit des beruflichen Dienstes auf den ehrenamtlichen Dienst in den Gemeinden zu fördern, sind der Weg, auf welchem allein die neuen pastoralen Berufe sich gediegen und verantwortet weiter entfalten können." (Aus Vorwort, Nr. 4).
Grundlegung im Korintherbrief (1 Kor 12) und Zweiten Vatikanischen Konzil
Schon das Zweite Vatikanische Konzil greift diesen Gedanken der Einheit in der Verschiedenheit aller Glieder auf: „Wenn auch einige nach Gottes Willen als Lehrer, Ausspender der Geheimnisse und Hirten für die anderen bestellt sind, so waltet doch unter allen eine wahre Gleichheit in der allen Gläubigen gemeinsamen Würde und Tätigkeit zum Aufbau des Leibes Christi.“ (LG 32). Die Gemeinsamkeit und gleichzeitige Verschiedenheit der Christgläubigen geschieht anhand der gegenseitigen Zuordnung von gemeinsamem und hierarchischem Priestertum, die das Miteinander und Füreinander im pastoralen Alltag bestimmen sollte: „Das gemeinsame Priestertum der Gläubigen aber und das Priestertum des Dienstes, das heißt das hierarchische Priestertum, unterscheiden sich zwar dem Wesen und nicht bloß dem Grade nach. Dennoch sind sie einander zugeordnet: das eine wie das andere nämlich nimmt je auf besondere Weise am Priestertum Christi teil.“ (LG 10).
25 Jahre im Dienste der Diözese Bamberg: Gemeindereferentin Mechthild Fröh
In den vergangenen 25 Jahren gab es eine Menge an personellen und strukturellen Veränderungen im Dekanat Hof bzw. SSB Hofer Land, die - zusammen mit Kolleginnen und Kollegen und Ehrenamtlichen – zu meistern waren; ebenso hat sich die Aufgabenstellung der Berufsgruppe der Gemeindereferenten in den größer werdenden Seelsorgebereichen weiter entwickelt.
Wir freuen uns, dass Gemeindereferentin Frau Mechthild Fröh auf 25 Dienstjahre in Hof zurückschauen kann und danken ihr ganz herzlich für ihren treuen und zuverlässigen Dienst in der Pfarrgemeinde und im Seelsorgebereich Hofer Land. Stellvertretend steht Frau Mechthild Fröh für viele Kolleginnen und Kollegen im pastoralen Dienst unseres Seelsorgebereiches Hofer Land bzw. unserer Erzdiözese Bamberg, die täglich – als Gemeinde – und Pastoralreferenten - ihren Dienst tun: zur Ehre Gottes und den Menschen zum Heil.
Dankgottesdienst am Sonntag, 07. Juni 2026 um 10.00 Uhr in St. Marien/Hof
Herzliche Einladung zum Dankgottesdienst am Sonntag, 07. Juni 2026 in St. Marien/Hof, anschl. Agape.