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Aktuelle Änderungen bezüglich Maskenpflicht in Gottesdiensten

Maske Corona
Datum:
Veröffentlicht: 7.9.21
Von:
Susanne Hoch

Mit Inkrafttreten der 14. Bayerischen Infektionschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) zum 2. September ergeben sich für Gottesdienste folgende Änderungen:

 

  • Beim Betreten und Verlassen der Kirche muss eine medizinische Maske getragen werden (keine FFP2-Maske mehr).
  • Am Platz darf die Maske abgenommen werden, auch beim Singen und Beten.