Mit Inkrafttreten der 14. Bayerischen Infektionschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) zum 2. September ergeben sich für Gottesdienste folgende Änderungen:
Beim Betreten und Verlassen der Kirche muss eine medizinische Maske getragen werden (keine FFP2-Maske mehr).
Am Platz darf die Maske abgenommen werden, auch beim Singen und Beten.