Wahl des Pfarrgemeinderates in der Pfarrgemeinde Bernhard Lichtenberg Hof
Öffentliche Bekanntmachung der Wahl nach § 5 der Wahlordnung für Pfarrgemeinderatswahlen
Wahltermine: Samstag, 28. Februar 2026 und Sonntag, 1. März 2026
In unserer Pfarrei können die Wahlberechtigten so wählen:
- persönliche Stimmenabgabe:
- Am Samstag, den 28. Februar 2026:
Von 15.30 Uhr bis 17.00 Uhr im Caritas-Seniorenzentrum St. Otto (Kapelle)
o d e r
Von 17.30 Uhr bis 20.00 Uhr im Pfarrzentrum Bernhard Lichtenberg (großer Saal)
- Am Sonntag, den 1. März 2026:
Von 9.00 Uhr bis 11.30 Uhr im Pfarrhaus St. Marien (Erdgeschoss)
o d e r
Von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr im Pfarrzentrum Bernhard Lichtenberg (Foyer)
o d e r
Von 17.30 Uhr bis 20.00 Uhr in St. Pius (Pfarrsaal)
- per Briefwahl:
Die Briefwahlunterlagen können vom 1. Februar 2026 bis 22. Februar 2026 über das Pfarrbüro beantragt werden (Kontaktdaten finden Sie am Ende). Sie erhalten anschließend den Briefwahlschein sowie die weiteren Unterlagen. Wahlbriefe müssen spätestens bis zur Schließung der Wahllokale beim Wahlausschuss eingegangen sein.
Für den neuen Pfarrgemeinderat sind insgesamt 10 Personen zu wählen.
Jede/r Wähler/in kann höchstens so viele Stimmen vergeben, wie Mitglieder zu wählen sind.
Die Stimmabgabe ist nur mit amtlichen Stimmzetteln möglich.
Jegliche Änderung, Kommentierung, Streichung etc. ist unzulässig und führt zur Ungültigkeit des Stimmzettels.
Wahlberechtigt sind
- alle katholischen Christinnen und Christen der Pfarrgemeinde, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet und im Gebiet der Pfarrgemeinde ihren Hauptwohnsitz nach staatlichem Recht haben.
- auf Antrag auch außerhalb der Pfarrgemeinde wohnhafte Katholikinnen und Katholiken, sofern sie am Leben unserer Pfarrgemeinde aktiv teilnehmen.
Der Antrag ist bis spätestens 22. Februar 2026 beim Wahlausschuss unserer Pfarrgemeinde zu stellen. Das Antragsformular erhalten Sie ab sofort im Pfarrbüro. Weitere Erläuterungen finden Sie auf dem Formular.
Wählbar sind alle wahlberechtigten Personen, die fristgerecht zur Wahl vorgeschlagen wurden und ihrer Kandidatur zugestimmt haben.
Wahlvorschläge
- können mehrere Namen umfassen.
- kann jedes wahlberechtigte Mitglied der Pfarrgemeinde bis spätestens 16. Januar 2026 beim Wahlausschuss oder dem Pfarrbüro einreichen.
- müssen die schriftliche Einverständniserklärung der vorgeschlagenen Person enthalten.
Das Wählerverzeichnis
liegt vom 11.01.2026 bis zum 18.01.2026 im Pfarrbüro zur Überprüfung aus.
Aus Datenschutzgründen können nur die eigenen Daten überprüft werden. Zur Überprüfung fremder Daten ist gegenüber dem Wahlausschuss eine vermutete Unrichtigkeit schriftlich glaubhaft zu machen.
Die Öffnungszeiten der Pfarrbüros sind:
- Pfarrbüro an der Marienkirche (Tel.-Nr.: 09281- 84056-22): dienstags, mittwochs und freitags jeweils von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr.
- Verwaltungszentrum (Ernst-Reuter-Str. 114, Tel.-Nr. 09281-84056-0): montags 9.00 Uhr - 12.00 Uhr; dienstags 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 16.30 Uhr; mittwochs 14.00 Uhr - 16.30 Uhr; donnerstags 9.00 Uhr - 13.00 Uhr und freitags 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Bei Fragen oder Unklarheiten rund um die PGR-Wahl wenden Sie sich an eines der o.a. Wahlbüros oder an den Vorsitzenden des Wahlausschusses (markus.reinisch@gmx.de; 0177-1954237)
Hof, 07.12.2025